1. VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN EINZUG
Für den Einzug in das Betreute Wohnen in Bopfingen gelten bestimmte Voraussetzungen. So dürfen die Wohnungen nur von Personen gemietet werden, die:
- das 60. Lebensjahr vollendet haben (bei Ehegatten gilt dies nur für einen Lebenspartner)
- oder von Personen, die zwar das Alter von 60 Jahren noch nicht erreicht haben, jedoch infolge von körperlicher oder geistiger Behinderung einer persönlichen Betreuung bedürfen.
2. BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN UND VORTEILE
Mit dem Einzug in das Betreute Wohnen sind verschiedene Dienstleistungen und Vorteile verbunden, die zum Teil in der Warmmiete oder in der sogenannte Betreuungspauschale enthalten sind. Hier ein kurzer Überblick:
- 24-Stunden-Hausnotrufsystem
- Sozialpädagogische und pflegefachliche Beratung zu festen Sprechzeiten
- Bei Notwendigkeit bevorzugte Aufnahme in das Seniorenpflegeheim Ipf-Hof
- Wahl zwischen zwei verschiedenen Tagesessen
- Friseur im Haus
- Wäscheraum mit Waschmaschinen und Trocknern
- Hausmeisterservice, Gebäudereinigung und Winterdienst
- Vorhandene Parkplätze vor der Wohnanlage
- Kulturelle Angebote, sowie regelmäßige Veranstaltungen und Ausflüge zur Stärkung der Gemeinschaft
Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns unter 07362 / 92 26 55.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.